Giganten des e-Tourismus für behindertengerechten Zugang
Distribution Airbnb Google MobiliteTrends in Kürze
Im Bereich der Gesetzgebung beklagt die Schweiz – wie übrigens viele ihrer Nachbarländer – einen auffallenden Rückstand. Die öffentliche Hand ergreift Massnahmen, die zwar in eine gute Richtung weisen, deren Umsetzung aber relativ bleibt. Der Erarbeitung von Standards ist schleppend und die Infrastrukturen zum angemessenen Empfang dieser Menschen reichen noch nicht aus.
Neben der Unzugänglichkeit für Rollstühle zu den Orten und deren Aktivitäten werden die Reisenden in einer behinderten Situation auch mit Desinformation konfrontiert. Diejenigen, die ihren Aufenthalt alleine organisieren wollen, müssen viel Geduld aufbringen.
Während die Institutionen und die privaten Dienstleister mit konkreten Lösungen auf sich warten lassen, könnten die Initiativen der GAFA (Google, Apple, Facebook, Amazon) und der NATU (Netflix, Airbnb, Tesla, Uber) die Änderungen stark vorantreiben.
Nach dem Kauf der spezialisierten Plattform Accomable Ende 2017 hat Airbnb seine bisherigen Kriterien um 19 neue Kriterien der Zugänglichkeit für Rollstühle ergänzt. Diese Filter ermöglichen eine gezieltere Suche und vereinfachen auf diese Weise den Behinderten die selbstständige Reservation von Unterkünften. Annähernd 1'660 behindertengerechte Unterkünfte werden innert Kürze dem Unterkunftskatalog beigefügt werden müssen.
Quelle: Airbnb
Nach dem Abschluss einer experimentellen Phase könnten die 3D Technologie und die erweiterte Realität die Reservationsvoraussetzungen für diese Gruppe der Reisenden nachhaltig verbessern. Aufgrund des virtuellen Besuchs könnte man abklären, ob die Unterkunft den gewünschten Bedürfnissen entspricht.
Seit Juli 2017 hat Google eine gross angelegte Datensammlung unternommen, um die für Rollstühle zugänglichen Orte aufzulisten. Inskünftig schlägt Maps öffentlicheTransportwege vor, die mit Rampen und Aufzügen ausgestattet sind. Auch wenn diese Informationen aktuell auf die grossen Städte (London, Tokyo, Sydney, Mexico und New York) begrenzt ist, gehen die Ambitionen wesentlich weiter.
Man kann sich dabei schliesslich vorstellen, dass die Zugänglichkeit für Rollstühle zu einem wesentlichen Kriterium bei der Referenzierung werden könnte.
In Québec wird der Einbezug von Personen in einer behinderten Situation sehr ernst genommen, vor allem bei den Sport- und Naturaktivitäten. Die Organisation Kéroul (Tourisme et culture pour personnes à capacité physique restreinte) mit der «Associtation québecoise pour le loisir des personnes handicapées» hat kürzlich für die Destinationen und Freizeitdienstleister einen neuen Führer veröffentlicht, der nützliche Informationen auflistet und praktische Ratschläge gibt (Material, Lieferanten, Ausbildung usw.).
Besitzt die touristische Branche das nötige Bewusstsein bezüglich des Potentials dieser Reisenden? Die Publikation Gastrojournal hebt hervor, dass in der Schweiz rund 1,3 Millionen Personen, die sich in einer behinderten Situation befinden, in der Lage sind zu reisen.