Walliser Bergbahnen – Bilanz Ende Saison

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Pressemitteilung WBB

Pressemitteilung WBB 3. Mai 2018

Walliser Bergbahnen – Bilanz Ende Saison

Ein weisser Winter, neue Skipassangebote sowie Investitionen in die Infrastruktur haben wesentlich dazu beigetragen, dass mehr Schneesportler im vergangenen Winter auf den Walliser Pisten unterwegs waren. 

In den letzten Jahren starteten die Bergbahnen wegen chronischem Schneemangel jeweils schwierig in den Winter. Dank der ergiebigen Schneefälle in diesem Jahr konnten jedoch alle Schneesportgebiete pünktlich an Weihnachten ihre Anlagen in Betrieb nehmen. Die schlechten Wetterbedingungen sowie die Januarstürme wirkten sich dann negativ auf die Saison 2017/18 aus. Einige Bergbahnen mussten bis zu 13 Tage aufgrund von Wind und Schnee schliessen. Das erfolgreiche Ostergeschäft hat es den Bergbahnen ermöglicht, ihre Frequenzen gegenüber den dem Vorjahr per Ende Saison zu verbessern.

Schlussendlich konnten die Ersteintritte um 7% gegenüber dem Vorjahr, welches sehr schwach war, gesteigert werden.

Gesetz zur Förderung der Bergbahnen im Kanton Wallis

Am 17. Mai 2013 wurde die Motion 4.158 «Wirtschaftsförderung für Walliser Bergbahnen» vom Grossen Rat angenommen (Rieder/Bregy). Im Laufe des Jahres 2014 hat eine ausserparlamentarische Kommission, welche durch den Staatsrat nominiert wurde, einen Gesetzentwurf zur Förderung der Bergbahnen ausgearbeitet. Ende April 2015 wurde vom Staatsrat die Vernehmlassung eröffnet. Während dieser Vernehmlassung ist der Gesetzesentwurf auf breite Unterstützung unter den konsultierten Kreisen gestossen. Der Grosse Rat hat das Geschäft anlässlich der Session von Februar 2017 behandelt und Investitionshilfen à fonds perdu für Bergbahngesellschaften in der Höhe von CHF 157 Mio zugestimmt.

Am 24. April 2018 hat die Kommission für die zweite Lesung informiert, dass sie den Gesetzesentwurf zur Förderung der Bergbahnen mit Anpassungen angenommen hat (10 Stimmen für, 3 Stimmen gegen, keine Enthaltung). Der Gesetzentwurf wird somit dem Walliser Grossrat ab dem 14. Mai vorgelegt.

Die Kommission legt dem Grossrat verschiedene Finanzhilfen vor:

• Das Prinzip der systematischen Investitionshilfen à fonds perdu wurde aufgehoben.

Die Möglichkeit einer Investitionshilfe (= Subvention) für ausserordentliche Infrastrukturen von regionaler oder kantonaler Bedeutung (Bergtal-Verbindungen, Erschliessung von Skigebieten) bleibt aber integriert.

• Reduktion der EBITDA Untergrenzen für das Gewähren von Darlehen und Bürgschaften: 

Bei einer EBITDA-Marge über 25% können 50% der Investition in Form von Darlehen oder Bürgschaft gesprochen werden, bei einer EBITDA-Marge zwischen 20% und 25% können ein 20% der Investition als Darlehen oder Bürgschaft für Bergbahnunternehmen gesprochen werden. Die Kommission hat ebenfalls bestätigt, dass die Bedingung des minimalen Jahresumsatzes von CHF 2 Mio für die Gewährung einer Investitionshilfe aufgehoben wurde. 

• Schaffung eines kantonalen Fonds für die Bergbahnen.

• Aufhebung der Beschränkung zur Dividendenausschüttung unter dem Vorbehalt, dass die Amortisationsfristen und Verpflichtungen der Gesellschaften gegenüber dem Staat eingehalten werden.

Dank diesen Anpassungen wird der Investitionsbedarf der Branche, welche damals von der Kommission auf CHF 270 Mio. berechnet wurde, erzielt. 

Die Walliser Bergbahnen unterstützen ausdrücklich dieses Gesetz zur Förderung der Bergbahnen und bitten den Grossrat, die Vorschläge der Kommission anzunehmen. 

Berno Stoffel, Präsident der WBB, hofft auf die Zustimmung des Grossen Rates: « Dieses Gesetz ist wesentlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Walliser Bergbahnen zu garantieren. Im Durchschnitt sollten die Bergbahngesellschaften 100 Mio pro Jahr investieren. Dieses Jahr ist jedoch kein einziges neues Bahnprojekt geplant! Dies ist ein untrügliches Zeichen, dass es ein solches Gesetz braucht». 

Das Gesetz sieht auch Unterstützungen für die Erstellung von Destination-Masterplänen vor. Der Masterplan stellt eine notwendige Bedingung für die Gewährung von finanziellen Hilfen dar. «Es handelt sich um ein Schlüsselelement im Gesetz: Im Masterplan werden die Interessen der touristischen Leistungsträger der Stationen koordiniert und deren Aktivitäten aufeinander abgestimmt. Damit werden Situationen vermieden, wie sie in Crans-Montana oder Saas-Fee erlebt wurden. Diese Situationen sind schädlich für das Image der Branche und den Kanton Wallis» führt Berno Stoffel aus.

Der Vorstand der Walliser Bergbahnen unterstützt diesen Gesetzentwurf aus folgenden Gründen:

• Dieses Gesetz ist wesentlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Walliser Bergbahnen zu gewährleisten. Im Durchschnitt sollten die Bergbahngesellschaften 100 Mio pro Jahr investieren.

• Der Gesetzentwurf integriert das Prinzip der à fonds perdu Beiträge für ausserordentliche Infrastrukturen von regionaler oder kantonaler Bedeutung (Bergtal-Verbindungen, Erschliessung von Skigebieten).

• Dank der Reduktion der Untergrenzen der EBITDA-Marge und der Aufhebung der Bedingung des Mindestumsatzes von 2 Mio können mehr Bergbahngesellschaften vom Fördersystem profitieren. Eine EBITDA-Marge von mindestens 20% muss aber erreicht werden. Dies stellt sicher, dass nur rentable und nachhaltige Unternehmen von der Unterstützung profitieren. 

• Der Gesetzentwurf sieht die Komplementarität der Investitionshilfen vor. Die Gesellschaften werden einen erleichterten Zugang zu den vom Gesetz vorgesehenen Hilfen haben.

• Die Schaffung eines kantonalen Fonds für die Bergbahnbranche ist ein starkes Zeichen für die Wichtigkeit des Sektors. Dies ermöglicht auch, die Nutzung der öffentlichen Gelder transparent darzustellen. 

• Bei klar definierten Bedingungen dürfen die Bergbahngesellschaften Dividenden ausschütten, auch wenn sie von den Investitionshilfen profitieren.

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